Der Insolvenzverwalter informiert

Rechtsanwalt Thomas Becker (Dillingen) gibt Auskunft über den derzeitigen Stand der Dinge

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,, sehr geehrte interessierte, liebe Fußballfreunde,

mit Datum vom 6. Januar 2026 wurde über das Vermögen der Borussia, Verein für Bewegungs-spiele e.V., Neunkirchen im Insolvenzantragsverfahren der Unterzeichner zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Entsprechend dem gerichtlichen Auftrag habe ich hier den Versuch unternommen, mich über die aktuelle Situation zu informieren und des Weiteren zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Aussichten darauf bestehen, „das schuldnerische Unternehmen fortzuführen“, bzw. den Vereinszweck weiterhin problemfrei weiterzuverfolgen. Ebenso ist Gegenstand meiner Prüfung, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.

In Abstimmung mit dem Vereinsvorstand waren hier Überlegungen angedacht, gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem hier eingeleiteten Insolvenzverfahren, den Verein selbst zu sanieren und dann das Insolvenzverfahren zu beenden. Notwendig hierzu wäre im Zusammenhang mit einem hierfür geeigneten Insolvenzplanverfahren ein ausreichender Kapitalzufluss, um in einem Insolvenzplan eine Erfüllungsquote anbieten zu können, welche nicht geringer ausfällt als bei reiner Zerschlagung. Die hierauf gerichteten Hoffnungen haben sich bis dato nicht erfüllt.

Nunmehr ist auch der derzeitige Vereinsvorstand mit Wirkung zum 31. März 2026 zurückgetreten. Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber dem Unterzeichner deutlich gemacht, dass sie trotz Rücktritt weiterhin bereit sind, helfend für den Verein mitzuwirken.

Im Verfahren selbst ist die Kostenlast aus dem Stadion derart hoch, dass ohne massives Sponsoring diese vorstehend aufgezeigten Ziele nicht im Ansatz erfüllt werden können. Der Unterzeichner ist weiterhin bemüht, zur Erreichung dieses ursprünglich angedachten Zieles der Sanierung alles ihm Mögliche zu unternehmen. Sofern sich die Situation hier verbessert, werde ich wiederum informieren.

Thomas Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht als vorläufiger Insolvenzverwalter